Compliance im Arbeitsrecht
Compliance im Arbeitsrecht – Der Begriff Compliance hat seine Ursprünge im amerikanischen Rechtssystem und bedeutet sinngemäß Einhaltung und Sicherstellung des rechtskonformen Verhaltens innerhalb einer Einheit, Behörde, Betrieb oder Unternehmen.
Die Anforderungen an Arbeitgeber in den Betrieben, Unternehmen und Behörden wachsen entsprechend der Anzahl der gesetzlichen Neuregelungen. In der Folge wird auch das Arbeitsrechtliche compliance zunehmend wichtiger.
Compliance im Arbeitsrecht beinhaltet:
- Personaleinsatz / Einsatz von Fremdpersonal im Zusammenhang freier Mitarbeiter
- Personaleinsatz / Einsatz von Fremdpersonal im Zusammenhang mit Verträgen anderer Unternehmen
- die Einhaltung des AGG Gesetzes
- die Beschäftigung von Ausländern
- die Aufbewahrung von Unterlagen
- der Umgang mit Betriebsratsmitgliedern
- Vermeidung von Korruption
- der Umgang mit Datenschutz und Videoüberwachung
- die Urheberschaft von Erfindungen und Leistungsschutzrechte
- die Einhaltung der Steuergesetze im Rahmen des Arbeitsvertrags
- betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsverfassungsrecht
- Arbeitszeit und Mindestlohn
- Arbeitssicherheit
- Abwerbung von Arbeitnehmern und Geschäftsführern
Wir begleiten Ihre Angelegenheiten zum arbeitsrechtlichen Compliance im Rahmen der Schulung, Beratung und auch als in-house Training.