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Compliance im Arbeitsrecht

Compliance im Arbeitsrecht

Compliance im Arbeitsrecht – Der Begriff Compliance hat seine Ursprünge im amerikanischen Rechtssystem und bedeutet sinngemäß Einhaltung und Sicherstellung des rechtskonformen Verhaltens innerhalb einer Einheit, Behörde, Betrieb oder Unternehmen.

Die Anforderungen an Arbeitgeber in den Betrieben, Unternehmen und Behörden wachsen entsprechend der Anzahl der gesetzlichen Neuregelungen. In der Folge wird auch das Arbeitsrechtliche compliance zunehmend wichtiger.

Compliance im Arbeitsrecht beinhaltet:

  1. Personaleinsatz / Einsatz von Fremdpersonal im Zusammenhang freier Mitarbeiter
  2. Personaleinsatz / Einsatz von Fremdpersonal im Zusammenhang mit Verträgen anderer Unternehmen
  3. die Einhaltung des AGG Gesetzes
  4. die Beschäftigung von Ausländern
  5. die Aufbewahrung von Unterlagen
  6. der Umgang mit Betriebsratsmitgliedern
  7. Vermeidung von Korruption
  8. der Umgang mit Datenschutz und Videoüberwachung
  9. die Urheberschaft von Erfindungen und Leistungsschutzrechte
  10. die Einhaltung der Steuergesetze im Rahmen des Arbeitsvertrags
  11. betriebliche Altersvorsorge
  12. Betriebsverfassungsrecht
  13. Arbeitszeit und Mindestlohn
  14. Arbeitssicherheit
  15. Abwerbung von Arbeitnehmern und Geschäftsführern

Wir begleiten Ihre Angelegenheiten zum arbeitsrechtlichen Compliance im Rahmen der Schulung, Beratung und auch als in-house Training.

Hinweise zu Compliance im Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Joachim Schrader, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Düsseldorf