Handelsvertreter
Viele Unternehmen entscheiden sich dafür, den Außendienst mit freien Handelsvertretern zu strukturieren. Im Gegensatz zu dem freien Handelsvertreter besteht die Möglichkeit, fest angestellte Außendienstmitarbeiter für die Akquisition und Vertriebstätigkeit einzusetzen. Festangestellte Außendienstmitarbeiter unterliegen dem Arbeitsrecht, ihre rechtliche Bindung zum Unternehmen ist als Arbeitsverhältnis einzuordnen. Anders beim Handelsvertreter. Handelsvertreter sind als selbständige Gewerbetreibende speziellen Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) unterworfen. Im Handelsvertreterrecht sind schwerpunktmäßige Regelungen zur erfolgsbezogenen Vergütung (der Provision) sowie zum speziellen Ausgleichsanspruch (Handelsvertreterausgleichsanspruch) im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses geregelt. Das Recht der Handelsvertreter ist daher konsequent dem Vertriebsrecht zuzuordnen.
Unsere Kompetenzen:
- Entwurf und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
- Beratungen Entwurf von Vertriebs- und Absatzverträgen national und international
- Handelsvertreterausgleichsanspruch Berechnung
- Handelsvertreterausgleichsanspruch Geltendmachung und Abwehr
- Provisionsansprüche
- Beendigung von Handelsvertreterverträgen
- Vertragshändlerrecht
- Maklerverträge
- Vertriebsmittler
- Franchiserecht
- Strukturierung von Vertriebssystemen
- Vertragserstellung und Vertragsverhandlungen
- Vertretungen streitigen Auseinandersetzung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten