Qualitätssicherung
Qualitätssischerung durch Forbildung für Rechtsanwälte und Fachanwälte. Die regelmäßige Teilnahme an den Fachvorträgen für Fachanwälte im Arbeitsrecht und den dazugehörigen Fachbereichen sowie die Mitgliedschaften in Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Steuerrecht gewährleistet stets einen aktuellen Informations- und Kenntnisstand von Rechtsprechung und Literatur.
Mit der ständigen Zugriffsmöglichkeit auf die juristische Datenbank der Rechtsprechung im Arbeitsrecht und Steuerrecht gewährleisten wir schnellen und umfassenden Zugang zur aktuellsten Rechtsprechung und Literatur. Diese wird ergänzt durch die kanzleieigene ständig aktualisierte kanzleieigene juristische Fachbibliothek. (Qualitätsmanagement)
Seminare und Fortbildungsveranstaltungen: Prüfung der Fortbildung gemäß § 43 c BRAO § 15 FAO. Im Rahmen der Fortbildung für Fachanwälte prüft die Rechtsanwaltskammer bzw. die Bundesrechtsanwaltskammer die Voraussetzungen für die Erlangung des Fortbildungszertifikates der Bundesrechtsanwaltskammer. Für die Fachseminare und Fortbildungsveranstaltungen auf den ausgewiesenen Fachgebieten sind jeweils nach den Anforderungen gem. § 15 FAO entsprechende Bescheinigungen oder Fortbildungszertifikate vorzulegen und den Teilnehmern der Fortbildung zur Verfügung zu stellen.
Das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. (DAI) ist die Einrichtung für die Ausbildung und die Fortbildung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern. Ziel der Einrichtung des Deutschen Anwaltsinstituts ist die Ausbildung und Fortbildung auf verschiedenen Rechtsgebieten.
Ein Nachweis der Fortbildung gemäß der Fachanwaltsordnung gegenüber der Rechtsanwaltskammer ist kalenderjährlich zu erbringen. Die Veranstaltung der Fortbildung oder Fachtagung kann dabei hörend oder dozierend stattfinden.
Die Kammer erteilt auf Antrag dem Fachanwalt auch Zertifikate über Fortbildungen anlässlich wissenschaftlicher Publikation im jeweiligen Fachgebiet.
Qualtitätssicherung und Qualitätsmanagement